Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe EKH e.V.
Ein ehrenamtlicher Dienst, der Freude macht
Im Krankenhaus und im Altenheim brauchen wir in besonderer Weise menschliche Nähe und Wärme. Darum bemühen sich die grünen Damen und Herren.

Freiwillig, aber versichert:

Kostenlos unfall- und haftpflichtversichert

Die Versicherung gegen Unfälle im Krankenhaus oder Altenheim oder auf dem Weg dorthin und zurück wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW in Hamburg wahrgenommen. Ebenso gilt dieser Versicherungsschutz, wenn für den Patienten nach Rücksprache mit dem Krankenhaus bzw. der Alteneinrichtung Besorgungen außerhalb des Hauses zum Auftrag und Tätigkeitsbereich der Grünen Damen und Herren gehören. Diese Versicherung ist für EKH-Mitarbeitende als ehrenamtlich Tätige kostenlos und wird vor der EKH-Geschäftsstelle in Bonn und dem jeweiligen Krankenhaus beziehungsweise Altenheim beantragt.

Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf alle Schäden, welche von Mitarbeitenden der EKH Personen oder Sachen in der Einrichtung zugefügt werden. Es gehört zu den Obliegenheiten der Krankenhäuser/Altenheime, für alle im Betrieb tätigen Personen, auch für die Ehrenamtlichen, eine Versicherung gegen Haftpflichtschäden abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung gilt ausschließlich für Schadensfälle in der Einrichtung.

21. Januar 2004:
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen. Mehr dazu unter wir-tun-was.de.

 


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