Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe EKH e.V.
Ein ehrenamtlicher Dienst, der Freude macht
Im Krankenhaus und im Altenheim brauchen wir in besonderer Weise menschliche Nähe und Wärme. Darum bemühen sich die grünen Damen und Herren.

Was wir tun:

»»» Aufgaben
»»» Die Grundsätze
»»» Die Satzung
»»» Leitsätze
»»» Empfehlungen

Die Grundsätze

1.
Gruppen der Evangelischen und Ökumenischen Krankenhaus- und Altenheim - Hilfe übernehmen ehrenamtlich bestimmte Aufgaben in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

2.
Jede Gruppe verwaltet sich selbst und ist eigenständig verantwortlich im Gesamtsystem Krankenhaus / Alten- und Pflegeheim,

3.
Jede Gruppe hat eine Einsatzleitung, die Kontaktstelle und Ansprechpartner ist für die Helferinnen und Helfer und für die Leitung des Krankenhauses oder Alten- und Pflegeheimes.

4.
Die Mitarbeitenden der Gruppe üben ihren Dienst im Sinne christlicher Nächstenliebe aus. Einsatzteiterinnen und Einsatzt eiter sollten einer der christlichen Kirchen / christlichen Gemeinschaften angehören.

5.
Jede Gruppe vereinbart individuell mit der'Leitung "ihres" Hauses in gegenseitigem Einverständnis und je nach Bedarf sowie den gegebenen Möglichkeiten die Einsatzzsiten und die Dienste der Ehrenamtlichen.

6.
Pflege- und Reinigungsdienste werden von der Krankenhaus- und Altenheim - Hilfe nicht übernommen, auch nicht solche Aufgaben, die andere von einem bezahlten Arbeitsplatz verdrängen

7.
Alle Mitarbeitenden der Krankenhaus- und Altenheim - Hilfe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!

8.
Die Mitarbeitenden tragen während der Dienstzeit einheitliche (meist hellgrüne) Kittel, Kasacks oder Hemden mit Namen und dem Zeichen der Krankenhaus- und Altenheim-Hilfe. In Krankenhäusern ist diese Schutzkleidung ein "MUSS", in Altenheimen kann auf sie verzichtet werden.

9.
Die Gruppenmitglieder treffen sich regelmäßig zum Gedankenaustausch und besuchen die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen.

10.
Gruppen, die diese Grundsätze einhalten, können Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus - Hilfe (EKH) werden.

11.
Die Mitarbeitenden in den Mitgliedsgruppen werden von der EKH - Zentrale bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gegen Unfall versichert.

12.
Krankenhäuser / Alten- und Pflegeheime, in denen EKH - Gruppen Dienst tun, müssen die Helferinnen und Helfer hartpflichtversichem und sollten folgende Leistungen erbringen:

Jede zusätzliche Zuwendung in ideeller oder materieller Hinsicht fördert die gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehren- amtlichen!

 


EKH Deutschland - Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe EKH e.V. - Was wir tun - Grundsätze