Was wir tun:
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Die Grundsätze
1.
Gruppen der Evangelischen und Ökumenischen Krankenhaus- und
Altenheim - Hilfe übernehmen ehrenamtlich bestimmte Aufgaben
in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
2.
Jede Gruppe verwaltet sich selbst und ist eigenständig
verantwortlich im Gesamtsystem Krankenhaus / Alten- und
Pflegeheim,
3.
Jede Gruppe hat eine Einsatzleitung, die Kontaktstelle und
Ansprechpartner ist für die Helferinnen und Helfer und für die
Leitung des Krankenhauses oder Alten- und Pflegeheimes.
4.
Die Mitarbeitenden der Gruppe üben ihren Dienst im Sinne
christlicher Nächstenliebe aus. Einsatzteiterinnen und
Einsatzt eiter sollten einer der christlichen Kirchen / christlichen
Gemeinschaften angehören.
5.
Jede Gruppe vereinbart individuell mit der'Leitung "ihres"
Hauses in gegenseitigem Einverständnis und je nach Bedarf sowie
den gegebenen Möglichkeiten die Einsatzzsiten und die Dienste
der Ehrenamtlichen.
6.
Pflege- und Reinigungsdienste werden von der Krankenhaus- und
Altenheim - Hilfe nicht übernommen, auch nicht solche
Aufgaben, die andere von einem bezahlten Arbeitsplatz
verdrängen
7.
Alle Mitarbeitenden der Krankenhaus- und Altenheim - Hilfe sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet!
8.
Die Mitarbeitenden tragen während der Dienstzeit einheitliche
(meist hellgrüne) Kittel, Kasacks oder Hemden mit Namen und
dem Zeichen der Krankenhaus- und Altenheim-Hilfe. In
Krankenhäusern ist diese Schutzkleidung ein "MUSS", in
Altenheimen kann auf sie verzichtet werden.
9.
Die Gruppenmitglieder treffen sich regelmäßig zum
Gedankenaustausch und besuchen die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen.
10.
Gruppen, die diese Grundsätze einhalten, können Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus - Hilfe (EKH)
werden.
11.
Die Mitarbeitenden in den Mitgliedsgruppen werden von der
EKH - Zentrale bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege gegen Unfall versichert.
12.
Krankenhäuser / Alten- und Pflegeheime, in denen EKH -
Gruppen Dienst tun, müssen die Helferinnen und Helfer
hartpflichtversichem und sollten folgende Leistungen erbringen:
- der Gruppe einen Raum / eigenständigen Aufenthaltsbereich zur Verfügung stellen,
- Kittel, Fahrgelder zum Einsatzort und anteilig Kosten für Fortbildungs Veranstaltungen erstatten.
- der Einsatzleitung Auslagen für Telefonate, Porto , Kopien u.a. ersetzen,
- möglichst ein Mittagessen am Einsatztag anbieten.
Jede zusätzliche Zuwendung in ideeller oder materieller Hinsicht fördert die gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehren- amtlichen!
EKH Deutschland - Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe EKH e.V. - Was wir tun - Grundsätze

