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EKH-Tagungen
Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur ehrenamtlichen Krankenhaus-Hilfe
Vorbemerkung
Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat bereits mit Beschluss vom II.03.1992 allen Krankenhäusern die Einführung ehrenamtlicher Krankenhaushelfer/-innen empfohlen. Den ehrenamtlichen Dienst der Krankenhaus-Hilfe gibt es bereits seit 1969. Bundesweit sind derzeit in mehr als 600 Kliniken und Krankenhäusern ca. 11.000 ehrenamtliche Krankenhaushelfer/-innen freiwillig und unentgeltlich tätig. Die langjährigen Erfahrungen mit den ehrenamtlichen Krankenhaushelfer(n)/-innen, die überwiegend der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe oder der Arbeitsgemeinschaft Katholische Krankenhaus-Hilfe angeschlossen sind, sind als sehr positiv zu bewerten.
Zuverlässigkeit sowie geistige, körperliche und vor allem psychische Belastbarkeit sind Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Krankenhaus-Hilfe. Attribute, wie Einfühlungsvermögen, Kontaktfreudigkeit etc. sollten somit charakteristisch für ehrenamtlich Tätige sein.
Die Motive für ehrenamtliches Engagement haben sich in den vergangenen Jahren, vor allem auch bedingt durch die veränderten Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern, gewandelt. Ehrenamtlich Tätige erwarten heute eine detaillierte Beschreibung ihres Arbeitsfeldes, in der die Ziele und Aufgaben des Dienstes, der persönliche Gestaltungsfreiraum sowie genaue Absprachen über die zeitliche Inanspruchnahme festgelegt sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Vorstand der DKG nunmehr erneut allen Krankenhäusern die Einführung beziehungsweise die weitere Begleitung ehrenamtlicher Krankenhaushelfer/-innen.
2. Ziele der ehrenamtlichen Krankenhaus-Hilfe
Die ehrenamtlichen Helfer/-innen, die sogenannten "Grünen Damen und Herren", wollen insbesondere im Sinne christlicher Nächstenliebe ihren Beitrag zur Humanität im Krankenhaus leisten.
Sie sehen ihre Aufgabe darin, durch mitmenschliche Nähe, Zuwendung und Aufmerksamkeit für die Sorgen und Nöte der Patienten zu deren Gesundung mit beizutragen und Rat suchenden Angehörigen und Besuchern Hilfestellung, Trost und Zuspruch zu geben.
Die ehrenamtlichen Helfer/-innen übernehmen grundsätzlich keine pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie stellen keine Konkurrenz zu den professionellen Pflegeberufen und den übrigen Berufsgruppen im Krankenhaus dar. Ihre Tätigkeit ist eine ergänzende Hilfe und ein zusätzliches Angebot für Patienten und deren Ange- hörige, die keine spezifische Fach- bzw. Sachkenntnisse erfordert.
3.6 Hilfen für Angehörige und Besucher von Patienten
- Auskünfte und Wegweisung für Angehörige der Patienten sowie
- Betreuung von begleitenden Kindern während des Krankenhausbesuchs.
3.7 Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden
Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt ein schrittweise aufgebautes und vertieftes Ver- trauensverhältnis voraus und erfolgt in Absprache mit den Patienten und/oder deren Angehörigen. Die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal und den Krankenhausseelsorgern ist hier in besonderer Weise erforderlich.
Die ehrenamtliche Krankenhaus-Hilfe kann in Absprache mit der Krankenhausleitung weitere Aufgaben übernehmen.
4. Organisation der Krankenhaus-Hilfe
Ehrenamtliche Helfer/-innen müssen gründlich auf ihre Aufgaben vorbereitet und eingewiesen werden. Sie sind mit der personellen, organisatorischen und räumlichen Struktur des Krankenhauses vertraut zu machen. Insbesondere sind die ehrenamtlichen Helfer/-innen auf die Schweigepflicht in den Krankenhäusern hinzuweisen.
4.1 Die Krankenhaus-Hilfe-Gruppen
Die Krankenhaus-Hilfe-Gruppen leisten ihren Dienst in enger Absprache mit der Krankenhausleitung. Sie organisieren und verwalten sich eigenständig, wobei sie in die Aufsicht der Pflegedienstleitung eingebunden sind. Die ehrenamtliche Einsatzleitung ist Ansprechpartner für die Verantwortlichen im Krankenhaus, die "Grünen Damen und Herren" sowie für die jeweilige Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen und der Katholischen Krankenhaus-Hilfe.
4.2 Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen im Krankenhaus
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen sollte selbstverständlich sein. Der regelmäßige Kontakt der Einsatzleitung mit der Pflegedienstleitung beziehungsweise auch einer anderen Stelle innerhalb des Krankenhauses (z. B. Leitung des Krankenhaussozialdienstes) ist erforderlich, damit einerseits die Einsatzleitung über organisatorische Veränderungen im Krankenhaus informiert ist, andererseits die Hauptamtlichen über die Tätigkeit der Ehrenamtlichen.
4.3 Versicherung von "Grünen Damen und Herren"
Zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer/-innen ist es notwendig, die Fragen der Versicherung während der ehrenamtlichen Tätigkeit zu klären.
Die Unfallversicherung der "Grünen Damen und Herren" erfolgt kostenlos über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Haftpflichtversichert sind die ehrenamtlichen Helfer/-innen in der Regel, wie alle hauptamtlichen Mitarbeiter, über das Krankenhaus.
Der Versicherungsschutz bei der Nutzung des privaten PKW für Aufgaben in der Krankenhaus-Hilfe ist unbedingt mit dem Krankenhaus zu klären. Auf die Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind die "Grünen Damen und Herren" hinzuweisen.
4.4 Betriebsärztliche Untersuchung
Eine regelmäßige betriebsärztliche Untersuchung der "Grünen Damen und Herren" sollte sich an den Bestimmungen für hauptamtliche Mitarbeiter orientieren.
4.5 Kostenerstattung
Die "Grünen Damen und Herren" sind grundsätzlich unentgeltlich tätig. Fahrtkosten und Aufwendungen wie Telefonkosten, Porto, Kopien u.a., die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im Krankenhaus entstehen, sind vom Krankenhaus zu erstatten.
4.6 Dienstkleidung
Aus hygienischen Gründen tragen die ehrenamtlichen Helfer/-innen Schutzkleidung, aufgrund dieser sie zugleich in ihrer Funktion ausgewiesen werden. Das Krankenhaus sollte für die Anschaffung und Reinigung der Dienstkleidung sorgen.
4.7 Eigener Gruppenraum
Den ehrenamtlichen Helfer(n)/-innen sollte, sofern dies möglich ist, ein eigener Raum zum Umziehen, zum Aufbewahren von Material und Kleidung sowie zur Durchführung der Gruppentreffen zur Verfügung gestellt werden.
4.8 Mahlzeiten während des Dienstes
Die "Grünen Damen und Herren" sollten während des Dienstes die Möglichkeit haben, an der verbilligten Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen.
5. Durchführung des Dienstes
Die Krankenhaus-Hilfe-Gruppen wählen in der Regel eine ehrenamtliche Einsatzleitung. Sie wählt die ehrenamtlichen Helfer/-innen aus. Die Leiterin/der Leiter oder das Leitungsteam übernehmen die Verantwortung für den Inhalt und die Regelmäßigkeit des Dienstes.
Die ehrenamtlichen Helfer/-innen verpflichten sich, an einem bestimmten Wochentag für mehrere Stunden entweder am Vor- oder Nachmittag im Krankenhaus zu sein. Ein monatlicher Dienstplan, der den einzelnen Arbeitsbereichen rechtzeitig zur Kenntnis gegeben wird, regelt die Einsatzzeiten und legt die Stationen fest, auf denen die "Grünen Damen und Herren" tätig sind. Es wird empfohlen, im Krankenhaus eine Liste über die Anwesenheit der ehrenamtlichen Helfer/-innen zu führen.
Die Gruppen treffen sich monatlich zu einem Erfahrungsaustausch, der auch der regelmäßigen Fort- und Weiterbildung dient. Regelmäßige Gespräche mit den verschiedenen Berufsgruppen im Krankenhaus sollten ebenfalls stattfinden.
Die Qualifizierung und Begleitung der "Grünen Damen und Herren" sind ein besonderes Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe und der Arbeitsgemeinschaft Katholische Krankenhaus-Hilfe. Die Arbeitsgemeinschaften bieten ihrerseits Regional- und Bundestagungen, Seminare und Fachtagungen an.
Alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten, soweit dies möglich ist, von den Krankenhäusern gezielt gefördert und finanziell unterstützt werden.
EKH Deutschland - Arbeitsgemeinschaft Evangelische Krankenhaus-Hilfe EKH e.V. - Was wir tun - Empfehlungen

